Für die Ablesung der Wasserzähler gilt der 28. Februar als Stichtag - bis zum 15. März sollen die Zählerstände an den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gemeldet werden, ansonst erfolgt eine Einschätzung des Wasserverbrauches.
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