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(c) LFVB BayernDurch die Hitze & Trockenheit - ab sofort gilt die Waldbrandverordnung 2018:

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist ab sofort das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten!

 

Hinweis:
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

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